Der Ständerat ist dem Mehrheitsantrag seiner Kommission gefolgt und hat entschieden, das Tabakproduktegesetz an den Bundesrat zurückzuweisen. Ein wesentliches Argument des Ständerats ist, dass dieser für (nikotinhaltige) E-Zigaretten und Liquids nicht die gleich strengen Regeln will, wie für Zigaretten und andere Produkte mit Tabak. Falls auch der Nationalrat den Gesetzesentwurf zurückweist, muss der Bundesrat dieses verbessern.
Die Meinung von Sennenquöll: Es ist erfreulich, dass der Ständerat die Mängel im Enwurf des Bunderats korrigieren lassen will. E-Zigaretten und Liquids bergen gemäss aktuellen Studien geringere Gesundheitsrisiken als Tabak-Zigaretten und es ist daher angemessen, hier insbesondere auf Werbeverbote zu verzichten; dies hat der Ständerat im Gegensatz zum Bundesrat offensichtlich erkannt – es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat dies ebenfalls so sieht und den Bunderat nachbessern lässt.
Artikel im „Tagesanzeiger“