Im Juni 2016 hat der Ständerat bekanntlich entschieden, das Tabakproduktegesetz an den Bundesrat zurückzuweisen, damit der Bundesrat es komplett überarbeiten muss – insbesondere will der Ständerat das Werbeverbot und die Regulierung für E-Zigaretten abschwächen (wir berichteten). Der nächste Schritt ist die Behandlung im Nationalrat.
Am 13. Oktober hat nun die zuständige Kommission des Nationalrats dem Nationalrat empfohlen, die Gesetzesvorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen, sondern den vorliegenden Entwurf des Bundesrats zu beraten. Dies bedeutet gemäss Medienmitteilung der Kommission aber nicht, dass die Kommission keine Änderungen will – es geht ihr darum, weitere Verzögerungen zu verhindern.
Als Nächstes muss nun der Nationalrat entscheiden, ob er a) das Gesetz ebenfalls an den Bundesrat zurückweisen will oder b) es selbst beraten will.
Konsequenz:
Im Fall a) wird das Gesetz definitiv an den Bundesrat zurückgewiesen einen neuen Entwurf vorlegen. Danach beginnt das ganze Spiel von vorn – und das wird dauern…
Im Fall b) muss der Ständerat erneut das Gesetz behandeln. Bleibt der Ständerat dabei, dass das Gesetz an den Bundesrat zurückgewiesen wird: siehe Fall a). Ändert der Ständerat seine Meinung, wird der jetzige Entwurf im Parlament behandelt, wobei zuerst der Ständerat an der Reihe ist – in diesem Fall wäre ein neues Gesetz per 1.1.2018 noch in Reichweite.
Interpretation:
In beiden Fällen ist damit zu rechnen (und darauf zu hoffen), dass es insbesondere im Bereich der Regulierung von E-Zigaretten zu Erleichterungen kommt. Die Freigabe von nikotinhaltigen Liquids ist ohnehin bereits im Entwurf enthalten und soweit ersichtlich unumstritten. Wir können also damit rechnen, dass in der Schweiz am Ende nikotinhaltige Liquids verkauft werden können und für Liquids und E-Zigaretten weniger strenge Regeln gelten werden als im jetzigen Entwurf vorgesehen.
Die grosse Frage ist allerdings, wie lange das alles noch dauern wird – unser Wettipp: wir werden in der Schweiz frühestens 2018 nikotinhaltige Liquids in den Läden sehen und es kann sehr gut sein, dass es noch 1-2 Jahre länger dauert.
Unabhängig von der Verzögerung ist es aber erfreulich, dass sowohl der Ständerat als auch die Kommission des Nationalrats erkannt haben, dass es eine Abschwächung des Gesetzes braucht. Insbesondere wollen die Schweizer keine überbordende Regulierung von E-Zigaretten und Liquids wie in der EU (TPD2).
Medienmitteilung der Kommission des Nationalrats:
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/sda-sgk-n-2016-10-13.aspx