Schweiz: Keine Postgebühren für Verzollung mehr ab 1.1.2018

Gute Nachricht für Dampfer: Die Zollinspektionsgebühr von CHF 13.-  wird bei Bestellungen aus dem Ausland nicht mehr erhoben

Viele Schweizer Dampfer kennen dieses Problem: man bestellt im Ausland E-Zigaretten oder Liquids und erlebt eine unangenehme Überraschung, sobald man das ersehnte Paket von der Post erhält – es werden 13 Franken für die sog. Zollrevisionsgebühr fällig. Der Ärger ist dann besonders gross, wenn man als Kunde extra weniger bestellt hat um unter dem „Freibetrag“ von CHF 62.50 zu bleiben (unter dem keine Mehrwertsteuer erhoben werden sollte).

Leider können in dieser Sache weder Händler noch Kunden etwas unternehmen. Selbst wenn die Zolldeklaration korrekt war (worauf wir bei sennenquoell.com natürlich peinlich genau achten) und der bereits erwähnte „Freibetrag“ unterschritten war, kann die Post hier nämlich zuschlagen. Vor allem Letzteres scheint vielen Konsumenten nicht bewusst zu sein.

Die gute Nachricht: Damit ist es am 1. Januar 2018 vorbei. Der Preisüberwacher hat sich am 14. August 2017 mit der Schweizer Post darüber geeinigt, dass die erwähnte Zollrevisionsgebühr von CHF 13.- für die Verzollung bzw. Inspektion wegfällt. Somit wird im Falle einer Kontrolle nur noch die Mehrwertsteuer fällig (sofern über dem „Freibetrag“).

Hier zwei Tipps, welche weiterhin gelten:

  • Die Mehrwertsteuer wird ab einem Betrag von CHF 62.50 erhoben. Dazu zählen auch die Versandkosten und zwar selbst dann, wenn man gar keine bezahlt hat, weil der Händler diese übernimmt! Wer also die 8% sparen will, sollte genau darauf achten, für welchen Betrag bestellt wird.
    Beispiel: 9 Flaschen Sennenstoff kosten bei uns CHF 54.-, dazu kommen Versandkosten von CHF 7.-; damit sollte man (sofern der Zoll keinen Fehler macht) keine Mehrwertsteuer bezahlen. Ab 10 Flaschen muss man hingegen davon ausgehen, dass man eine Rechnung von der Post bekommt.
  • Man darf maximal 150ml Nikotin-Liquids pro Sendung (d.h. pro Paket / Brief) einführen. Früher lautete die Regelung übrigens einmal, dass nicht mehr als 150ml in zwei Monaten eingeführt werden dürfen; dies ist nicht mehr korrekt, der Glaube daran hält sich unter Dampfern aber hartnäckig.
    Beispiel: Man darf bis zu 15 Flaschen Sennenstoff (10ml) in einem Paket schicken lassen.

Herzlich,

euer Sennenquöll / Sennenstoff Team

Link: Offizielle Info des Preisüberwachers

Link: Artikel im „Tagesanzeiger“

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