Tabakproduktegesetz: inoffizielle Pläne des BAG für die E-Zigarette

Wir erinnern uns: Das Tabakproduktegesetz (TabPG), welches neu E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids regulieren sollte, wurde Ende 2016 vom Parlament versenkt und für eine komplette Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen. Kurz darauf wurde klar, dass dieses Gesetz frühestens per 2022 kommt – bis dahin bleibt es wohl für nikotinhaltige Liquids in der Schweiz beim Verbot.

 

Was der Bundesrat mit dem Tabakproduktegesetz inhaltlich genau vor hat, ist bis heute nicht offiziell kommuniziert worden. Wir wissen lediglich, dass der neue Entwurf Ende 2018 in die Vernehmlassung gehen soll.

 

Nun ist aber ein inoffizielles Papier des BAG aufgetaucht, in welchem neue Informationen zur Stossrichtung des TabPG enthalten sind.

Link zum Volltext des BAG-Papiers

 

Was steht im BAG-Papier über die E-Zigarette?

Hier der Originaltext:

 

Das BAG scheint somit zwei Varianten für die künftige Regelung der „nikotinhaltigen E-Zigarette“ (was nikotinhaltige Liquids betrifft).

  1. Status quo via Lebensmittelgesetz: Das würde bedeuten, dass E-Zigaretten und Liquids nicht als Tabakprodukte gelten würde. Das Ergebnis wäre, dass Nikotin-Liquids zulässig wären und weiterhin „nur“ die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes gälten – einfach ohne Nikotin-Verbot. Das wäre optimal für die Schweizer Dampfer: vernünftige Regulierung (wie heute), keine Verteuerung von Produkten, keine Hemmung der Innovation und keine lästigen Obergrenzen für Volumen / Nikotinstärke. In diesem Fall dürftet Ihr durchaus auch mit nikotinhaltigen Sennenquöll-Liquids rechnen :).
  2. Regelung analog der Europäischen Union: Wir wollen nicht dramatisieren, denn auch in der EU ist trotz umfangreicher Regulierung nicht das Ende der Welt (oder zumindest dasjenige der E-Zigarette) gekommen. Für die Konsumenten in der Schweiz würde dies die Situation immerhin etwas bequemer machen, da Liquids mit Nikotin (wenn auch nur in 10ml Mini-Packung mit Beipackzettel) in den Läden verkauft werden dürften. Wir glauben allerdings aufgrund der zu erwartenden Kosten nicht, dass viele Schweizer Hersteller bei diesem Unsinn mitmachen würden. Auch Ami-Liquids mit Nikotin dürfte es in diesem Fall kaum geben. Vielmehr gehen wir davon aus, dass in diesem Fall die Händler nebst EU-Liquids mit Nikotin primär sogenannte „Nikotin-Shots“ (Nikotin-Liquid ohne Aroma) anbieten werden, damit jeder sein Lieblings-Liquid selbst mit Nikotin versetzen kann.

 

Lasst uns also beten, dass der Bundesrat den Mut für Variante 1 finden wird. Dies wäre wahrlich im Interesse einer echten Gesundheitspolitik.