Tabakproduktegesetz: irrer als die EU-Richtlinie TPD2!

Liebe Dampfer-Freunde,

wir haben vor ein paar Tagen bereits darüber berichtet (siehe Artikel), dass der Bundesrat einen zweiten Entwurf für das Tabakproduktegesetz vorgelegt hat, welches auch E-Zigaretten und Liquids neu regelt. Wie dort geschrieben, will der Bundesrat nun doch keine Nikotin-Liquid-Flaschen mit bis zu 100ml, sondern – wie es aus der EU schon bekannt ist – das Volumen auf 10ml begrenzen.

 

Warum das TabPG schlimmer ist als die TPD2

Es gibt allerdings noch eine weitere Änderung im Entwurf, die bei näherem Hinsehen deutlich „fundamentaler“ ist: im Gesetzesentwurf werden nämlich neu nikotinfreie und nikotinhaltige Liquids bzw. E-Zigaretten grundsätzlich gleich behandelt. Dies bedeutet, dass z.B. auch nikotinfreie Liquids dem Rauchverbot unterstehen, dass alle E-Zigaretten und Liquids beim Bundesamt für Gesundheit von den Händlern bzw. Produzenten registriert werden müssen oder Warnhinweise auch auf nikotinfreien Produkten angebracht werden müssen. Absurderweise führt dies etwa dazu, dass man in Dampfer-Shops nicht mehr (nikotinfrei) dampfen darf und auf nikotinfreien E-Zigaretten / Liquids vor Gesundheitsschädigung gewarnt werden muss.

Das alles entspricht so nicht dem Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, welches eine differenzierte Regelung für E-Zigaretten verlangt hat. Mehr noch: der neue Entwurf ist sogar strenger als die Regelung in der EU (TPD2).

 

Wie konnte es hierzu kommen?

Im Detail können wir leider auch nicht sagen, was in den Amtsstuben in Bern passiert ist. Wenn man allerdings den Vernehmlassungsbericht liest, findet man zumindest den Verursacher. Dort ist nämlich zu lesen:

Gemäss obigem Text haben also „20 Kantone“ (d.h. vermutlich deren Gesundheitsämter), die „Gesundheitsorganisationen“ (das überrascht wohl niemanden) und genau eine Partei, nämlich die SP, verlangt, nikotinfreien E-Zigis / Liquids gleich zu behandeln wie die nikotinhaltigen.

 

Unser Fazit

Selbst wenn man Nikotin-Konsum um jeden Preis verhindern will, ist dieses Gesetz Irrsinn: warum in aller Welt sollte man ein Produkt, welches keinerlei abhängigkeitserzeugende Stoffe enthält, wie ein Tabakprodukt behandeln? Das macht nicht mal die EU mit der TPD2!*

Hier hat also offensichtlich der Bundesrat auf Geheiss der Gesundheitsfundamentalisten eine Regelung vorgeschlagen, die noch extremer ist als die Lösung aus Brüssel. Wir hoffen sehr, dass sich die bürgerlichen Parteien – bzw. einfach alle Parteien ausser die SP, welche diesen Unsinn offensichtlich mitverantwortet – sich gegen diese völlig unverhältnismässige staatliche Gängelung zur Wehr setzen werden.

 

* wer es ganz genau wissen will: Artikel 2 der EU-Richtlinie TPD2 (Originaltext) definiert „elektronische Zigarette“ (Nr. 16) und „Nachfüllbehälter“ (Nr. 17) jeweils als nikotinhaltig, womit die Vorgaben prinzipiell nicht für nikotinfreie Produkte gelten. Der Bundesrat hingegen will es im Gesetzesentwurf (Art. 3 lit. f TabPG) genau umgekehrt und erfasst explizit auch nikotinfreie E-Zigaretten / Liquids!