Liebe Freunde,
wir haben zwischenzeitlich mehrmals über den neuen Entwurf zum Tabakproduktegesetz berichtet (siehe hier, hier und hier).
Ein weiteres absurd-unterhaltsames Thema ist die Verpackung von Liquids (und E-Zigaretten mit Liquid), welche im Gesetzesentwurf vorgesehen ist. Da das Ganze etwas verwirrend ist, hier die Schritt-für-Schritt-Erklärung.
A) WARNHINWEISE
Zunächst einmal ist da Art. 15. Dieser regelt, wie gross der Warnhinweis sein muss:
Wir verzichten darauf, hier ins Detail zu gehen, da es noch weitere Regeln gibt. Diese Vorschrift ist aber aus dem Kontext jene, die für E-Liquids und auch E-Zigaretten gilt. Wichtig für uns ist hier der Verweis auf die „Warnhinweise nach … Artikel 14 Absatz 1“. Dort ist also der Inhalt der Warnhinweise geregelt. Besagter Art. 14 Abs. 1 lautet auszugsweise:
Aus den Buchstaben c und d (die gehören zu Absatz 1) schliessen wir also, dass es sowohl für nikotinhaltige als auch nikotinfreie Liquids Warnhinweise gibt. Wir müssen also tatsächlich vor möglichen Gesundheitsschäden aus nikotinfreien Liquids gewarnt werden. Immerhin hatte der Bundesrat noch genug Umsicht, wenigstens hier ein klein wenig zwischen nikotinfrei und nikotinhaltig zu unterscheiden, d.h. es wird zumindest nicht behauptet, dass nikotinfreie Liquids abhängig machen…
Interessant ist ausserdem Absatz 2: dieser gilt nach unserem Verständnis für E-Zigaretten (d.h. die Geräte selbst), welche keine vorgefüllten Liquids enthalten. Heisst also: eine normale E-Zigi bräuchte somit keinen Warnhinweis, wohl aber vorgefüllte Pod-Systeme wie die Juul.
B) PRODUKTINFORMATION
Damit nicht genug. Der Gesetzesentwurf verlangt ausserdem eine „Produktinformation“, welche sich schon mal recht umfangreich liest:
Wir können uns nicht recht vorstellen, wie man all diese Informationen auf einer Plastikflasche unterbringen soll. Erst recht nicht, wenn das Liquid Nikotin enthält – denn dann sind ja nur 10ml erlaubt. Ergo vermuten wir stark, dass man dafür einen Beipackzettel brauchen wird. Und da dieser ja irgendwo versorgt werden muss, wird es eine Kartonschachtel (im Gesetzes-Jargon: „Umverpackung“) brauchen.
Damit wird die Umweltsünde, die durch die 10ml-Regelung für Nikotin-Liquids angefangen hat, noch vergrössert. Spätestens jetzt müssten eigentlich sogar die Linken und Grünen anfangen, gegen dieses absurde Gesetz auf die Barrikaden zu steigen…
WAS HEISST DAS NUN GANZ PRAKTISCH?
Zum Abschluss eine kleine Visualisierung, wie das Ganze ungefähr aussehen könnte. Einfach damit man sich diesen Nonsense in seiner gesamten Absurdität etwas besser vorstellen kann :).