Tabakproduktegesetz: der Nonsense mit den 20mg Nikotin

Liebe Freunde,

nebst all den anderen Hiobsbotschaften im Zusammenhang mit dem Tabakproduktegesetz (siehe unsere Artikel „10ml-Beschränkung“, „TabPG irrer als TPD2“, „Passivdampfen“ und „Warnhinweise und Plastikmüll“) darf ein Thema nicht aussen vor bleiben:

Die Beschränkung von Nikotin-Liquids auf 20mg.

Diese Regel kennen wir aus der EU. Sie führt dazu, dass Liquids einen Nikotin-Gehalt von maximal 20mg pro ml aufweisen dürfen. Das ist gleich aus zwei Gründen unsinnig:

 

  1. Mittlerweile haben sich Short Fills so weit verbreitet, dass der Grossteil der Dampfer auf Nikotin-Shots angewiesen ist. Bei einer handelsüblichen Short Fill-Flasche mit 50ml Inhalt und 60ml Volumen würden sich „dank“ der Beschränkung von Nikotin-Shots auf 10ml und 20mg/ml gerade mal 3mg Nikotingehalt erreichen lassen. 3mg/ml ist für viele Dampfer schlicht zu wenig, selbst wenn sie leistungsfähige Geräte benutzen.
  2. In den letzten Monaten haben kleine Geräte, insbesondere Pod-Systeme eine Art Renaissance gefeiert. Diese Gerätekategorie erleichtert Rauchern den Umstieg auf das Dampfen massiv, da sie einfach zu bedienen sind und nicht abschreckend wirken. Viele Pod-Systeme erfordern aufgrund ihrer geringen Leistung aber einen hohen Nikotingehalt von 20mg und noch mehr, womit die Regelung hier besonders problematisch ist.

 

Der Bundesrat hat diese Regelung gemäss eigener ausdrücklicher Aussage aus dem EU-Recht übernommen. Obwohl dies im Gesamtkontext des neuen Gesetzesentwurfs niemanden überraschen dürfte, ist interessant, dass die Beschränkung im Vorentwurf noch nicht existierte (wer sich selbst überzeugen möchte, findet den Vorentwurf hier).

Das bedeutet, dass die Regierung die 20mg-Regel zuerst eigentlich nicht übernehmen wollte, dann aber eingeknickt ist. In der Botschaft erfahren wir, wem wir das zu verdanken haben (Originaltext):

 

Fassen wir zusammen: der Bundesrat hat eine völlig unsinnige EU-Regel übernommen, nur weil eine (kleine) Partei, acht Kantone und „gewisse Gesundheitsorganisationen“ dies gefordert haben. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass alle anderen Parteien und 18 Kantone sich im Umkehrschluss nicht an der „fehlenden“ Beschränkung gestört haben, kann das nur eins bedeuten: unsere Regierung agiert in blindem Gehorsam gegenüber der EU.

Liebe Politiker: lasst doch bitte einfach jedem Erwachsenen die Freiheit, den Nikotingehalt zu kaufen bzw. zu dampfen, welcher ihr/ihm persönlich genügt. Es gibt keine Rechtfertigung für diese Beschränkung der persönlichen Freiheit, da sich allen Unkenrufen zum Trotz niemand mit Liquids vergiftet – im schlimmsten Fall gibt es bei einer „Überdosis“ Kopfschmerzen, aber die sind bestimmt nicht schlimmer als das, was wir beim Lesen dieses Gesetzesentwurfs erleiden.