Liebe Dampferinnen und Dampfer,
wir haben in der Vergangenheit intensiv über das Tabakproduktegesetz (TabPG) berichtet (nachzulesen in unserem Blog). Zur Erinnerung: Dieses wurde vom BAG bereits 2014 lanciert, um u.a. E-Zigaretten und Liquids neu zu regulieren. Ursprünglich war insbesondere der Plan, nikotinhaltige Liquids – die damals in der Schweiz noch verboten waren – zu legalisieren. Wobei die Gerichte bekanntlich dem Gesetzgeber zuvorgekommen sind und Nikotin-Liquids (aber nur gemäss EU-Vorgaben) zugelassen haben. Währenddessen ist das TabPG immer noch nicht in Kraft getreten.
Dieses Gesetz betrifft uns aber weiterhin. Es wird u.a. regeln:
- wieviel Nikotin Liquids enthalten dürfen (aktuell sieht es nach 20mg/ml aus, wie bisher)
- wie gross die Flaschen für Nikotin-Liquids dürfen sein werden (voraussichtlich 10ml, ebenfalls wie bisher)
- wie E-Zigaretten und Liquids verpackt sein müssen
- wie Jugendschutz und Werbung geregelt sind
Hinzu kommt, das Thema Steuern auf E-Zigaretten und Liquids. Der Ständerat hat im September 2019 beauftragt, ein Gesetz für die Besteuerung vorzulegen. Die Gesundheitskommission schlägt vor, diese Besteuerung zusammen mit dem TabPG einzuführen (SGK-SR).
Man fragt sich daher: was ist nun eigentlich mit diesem Gesetz, welches schon jahrelang zwischen BAG, Bundesrat, Kommissionen und Parlament hin- und hergereicht wird?
Hier der aktuelle Stand (soweit wir das eruieren konnten):
- Das Inkrafttreten ist gemäss BAG immer noch für Mitte 2022 geplant (BAG)
- Zuletzt hat der Ständerat in der Herbstsession 2019 über das Gesetz beraten zu haben, wobei er offenbar Verschärfungen im Bereich Werbung und Sponsoring gegenüber dem neuen Entwurf des Bundesrats beschlossen hat (Quelle)
- Somit muss als nächstes wieder der Nationalrat über das Gesetz beraten wird, wobei es darum gehen wird, ob man sich mit dem Ständerat auf eine Version einigen kann. Offenbar hängt das Gesetz aktuell bei der Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-NR).
- In der Sommersession scheint der Nationalrat keine Beratung geplant zu haben (NR). Wir wissen also nicht, wann das Parlament hier den nächsten Schritt macht.
Wir vermuten daher, dass das TabPG noch eine ganze Weile auf sich warten lässt. Denn der Zeitplan des BAG sieht vor, dass das Gesetz bereits Ende 2020 verabschiedet wird. Das scheint wenig realistisch, da es offenbar immer noch Differenzen im Parlament gibt und dieses (verständlicherweise) aktuell ganz andere Prioritäten hat…
SENNENQUÖLL MEINT:
Das TabPG kann uns gestohlen bleiben. Das Parlament hat es leider verpasst, Mut zu beweisen und eine gut-schweizerische, vernünftige Lösung zu finden. Ursprünglich hatten wir z.B. auf grössere Liquid-Flaschen (100ml) und höhere Nikotin-Mengen gehofft, wie es unser Branchenverband SVTA vorgeschlagen hatte. Das Parlament hat aber auf die realitätsfremde EU-Regelung (10ml und 20mg) umgeschwenkt. Und da uns nun auch noch eine Steuer droht, kann man eigentlich nur hoffen, dass es noch möglichst lange dauert…