Das Tabakproduktegesetz (TabPG) – auch für nikotinfreie Liquids relevant
Das TabPG stellt die gesamte Dampfer-Branche vor neue Herausforderungen. Was vielen bislang entgangen ist – und offenbar auch einige Händler und Hersteller überrascht hat: In der Schweiz gelten diverse gesetzliche Pflichten unabhängig vom Nikotingehalt. Damit betrifft das Gesetz auch Produzenten nikotinfreier Liquids – im Gegensatz zur EU, wo diese oft ausgenommen sind.
Gesetze muss man nicht mögen – aber man muss sie einhalten. In den vergangenen Monaten haben wir uns daher intensiv mit den neuen Anforderungen beschäftigt: von der Etikettengestaltung mit Gesundheitswarnung bis zur Registrierung beim BAG.
Die gute Nachricht: Wir sind bereit. Unsere Produkte bleiben ohne Unterbrechung im Handel verfügbar.
Neue Shortfills
Mehr Flexibilität für euch: Auf vielfachen Kundenwunsch ersetzen wir unsere bisherigen 50/60ml-Flaschen durch neue 40/60ml-Shortfills. Damit lässt sich Nikotin flexibler dosieren – statt maximal 3mg/ml sind nun bis zu 6mg/ml möglich.
Die neuen Shortfills – mit stilvollen, TabPG-konformen Etiketten 😉 – findet ihr demnächst bei eurem Händler des Vertrauens.
