Schweiz: Tabakproduktegesetz (TPG) – 1. Behandlung im Ständerat

Der Ständerat hat am 9. Juni 2016 erstmals über das Tabakproduktgesetz beraten. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates sollen durch dieses Gesetz E-Zigaretten und Liquids wie Tabakprodukte behandelt werden. Dadurch würde – nebst einer Alterskontrolle und viel diskutierten Werbebeschränkungen – die Grundlage für eine weitreichende Produkt- und Vertriebs-Regulierung ähnlich wie in der EU mit der Tabakproduktrichtlinie (TPD2) geschaffen werden.

Die Kommission empfiehlt dem Ständerat allerdings, das Tabakproduktgesetz an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie begründet dies unter anderem wie folgt:

„Der Bundesrat hält in der Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte fest, dass sich Fachleute einig sind, dass nikotinhaltige elektronische Zigaretten deutlich weniger schädlich sind als herkömmliche Zigaretten. Dennoch sollen die E-Zigaretten gemäss der Vorlage genau gleich wie herkömmliche Tabakprodukte reguliert werden. Es ist für die Kommissionsmehrheit nicht verständlich, dass für alle Produktkategorien, unabhängig von ihrem Risikopotenzial, die gleichen Werbe- und Kommunikationsverbote gelten sollen.“

Der Ständerat hat noch keine Entschluss gefasst. Die nächste Beratung soll am Dienstag, 14. Juni 2016 stattfinden.

Protokoll der Ständerats-Sitzung im Wortlaut:

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=37390

Unsere bescheidene Meinung dazu:

Gegen Gesundheits- und insbesondere Jugendschutz ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Eine überbordende Regulierung wie in der EU ist jedoch abzulehnen, da sie den Umstieg von Schweizer Rauchern auf die E-Zigarette hemmt. Der Gesetzgeber sollte aktuell vor allem dafür sorgen, dass die Rechtsunsicherheiten in Bezug auf nikotinhaltige Liquids endlich beendet wird, da dadurch die Konsumenten gezwungen werden, Umwege über das Ausland in Kauf zu nehmen.