Nikotin-Verbot in der Schweiz: teilweise aufgehoben

Liebe Freunde des Dampfens,

es ist soweit: einige unserer Freunde von unserem Branchenverband SVTA (Swiss Vape Trade Association) haben vor Bundesverwaltungsgericht einen Teilsieg in Sachen Nikotinverbot errungen. Die Allgemeinverfügung des BLV (Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen) wurde aufgehoben. Offenbar kann der Verkauf durch die Händler sofort gestartet werden, obwohl das BLV innerhalb von 30 Tagen das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen könnte.

Wie so oft wird in den Medien hierzu ungenau oder zumindest unvollständig berichtet. Im Artikel von 20 Minuten (Link) und auch im gestrigen 10vor10-Beitrag (Link) beispielsweise entsteht der Eindruck, das Nikotin-Verbot wäre damit gesamthaft passé.

Wie wir bereits früher im Detail erklärt haben, ist dem nicht so. Das Urteil bedeutet ausschliesslich,  dass Nikotin-Liquids aus der EU in der Schweiz verkauft werden dürfen. Diese müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

  • Max. 10ml Füllmenge
  • Max. 20mg/ml Nikotin
  • Warnhinweise und Verpackungsbeilage

 

Wer im Detail nachlesen mag, findet unsere Detailanalyse hier.

 

Wir freuen uns sehr, dass Schweizer Händler nun hochoffiziell Nikotin-Shots verkaufen dürfen, mit welchen die Dampfer ihre Liquids selbst mit Nikotin versetzen können. Ebenfalls dürften „Fertig-Liquids“ in 10ml vielen Umsteigern helfen, erste Erfahrungen mit dem Dampfen zu sammeln.

Wir warten weiterhin auf das Tabakproduktegesetz, welches voraussichtlich weniger restriktiv sein wird und insbesondere grössere Liquid-Flaschen mit Nikotin erlauben wird. Da werden wir uns aber mindestens bis Mitte 2022 gedulden müssen, wenn nicht noch länger.

 

Zum Abschluss ein Wort der Warnung: Das Urteil wurde noch nicht publiziert, weshalb die Gründe für die Aufhebung nicht öffentlich sind. Je nach Urteilsbegründung wäre es auch denkbar, dass das BLV später nochmals eine formell oder inhaltlich angepasste Verfügung erlässt und damit wieder neue Rechtsunsicherheiten entstehen.