Wie wir schon früher berichtet haben (zuletzt hier), hatte der Ständerat im Juni 2016 entschieden, das Tabakproduktegesetz – welches die E-Zigarette der gleichen Regulierung unterstellen wie Tabakprodukte, nikotinfreie Liquids grundsätzlich zulassen und zudem neue Werbeverbote bringen sollte – an den Bundesrat zurückzuweisen. Dasselbe hat nun auch der Nationalrat entschieden (und zwar entgegen der Empfehlung der Kommissions-Mehrheit), womit der Bundesrat das Gesetz tatsächlich grundlegend überarbeiten muss. Welche Regeln in Zukunft für E-Zigaretten und Liquids in der Schweiz gelten sollen, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt weniger klar denn je.
Was bedeutet dies für die Schweizer Dampfer unmittelbar?
- Nikotinhaltige Liquids dürfen weiterhin in der Schweiz nicht verkauft werden
- Es wird weiterhin kein Werbeverbote für E-Zigaretten und Liquids geben
Wie könnte es nun weitergehen?
An dieser Stelle wagen wir ein paar Prognosen:
- Das Tabakproduktegesetz sollte gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) anfangs 2018 in Kraft treten. Dieser Fahrplan scheint nun hoffnungslos optimistisch, für Berset & Co. gilt: zurück auf Anfang.
Unser Tipp: nicht vor 2019. - Ein Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot von Nikotin-Liquids ist immer noch hängig. Da nun das neue Gesetz auf absehbare Zeit nicht kommen wird und völlig unklar ist, was mit den E-Zigaretten und Liquids in der Schweiz geschehen wird, glauben wir nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht es wagen wird, die Praxis des BAG zu kippen.
Unser Tipp: das Verbot wird nicht gerichtlich aufgehoben. - Gerüchteweise ist zu vernehmen, dass das BAG im Falle einer Rückweisung des Tabakproduktgesetzes selbst eine Freigabe von Nikotin-Liquids vornehmen will. Da das BAG allerdings bisher strikt am Verbot festgehalten hat, glauben wir nicht daran, dass es zu einer generellen „Legalisierung“ kommen wird.
Unser Tipp: wenn überhaupt, wird das BAG nur in EU produzierte Nikotin-Liquids und auch diese nicht vor Mai 2017 zulassen*.
* Wie wir darauf kommen: Ab Mai 2017 dürfen in der EU nur noch Liquids und E-Zigaretten verkauft werden, welche der neuen Tabakprodukterichtlinie (TPD2) entsprechen. Das BAG hat bereits in seiner Allgemeinverfügung zum Nikotin-Verbot durchblicken lassen, dass es die (damals) fehlende harmonisierte Gesetzgebung in der EU als entscheidendes Hindernis für einen Verkauf in der Schweiz sieht.
Artikel auf 20min.ch:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Parlament-will-kein-Werbeverbot-fuer-Tabakprodukte-16393993
Wortprotokoll – Wer es ganz genau wissen will, hier das Wortprotokoll des Nationalrats zur Abstimmung von heute:
Thread im CH-Dampferforum: